Die Abnahme Ihrer Bauleistung

Hauptaufgabe der Bauabnahme ist die Bestätigung der Sachmängelfreiheit und vereinbarten Beschaffenheit sämtlicher Brandschutz- oder Bauleistungen. Soweit die Beschaffenheit nicht im Detail vereinbart wurde, müssen die Leistungen den vertraglich vorausgesetzten bzw. den gewöhnlichen Verwendungseignungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Ausführungsstandards entsprechen.

Grundsätzlich gilt dabei, dass sich Endabnahmen nach der Durchführung von Instandsetzungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen rechtlich nicht unterscheiden.

Wir nehmen Ihnen gerne Ihre Abnahme ab. Mit Sicherheit für Sie.

Kauf- und Bestandsberatung

Wir übernehmen für Sie sowohl die technische Prüfung von Bau- und Leistungsbeschreibungen sowie Planunterlagen zu Ihrem Kaufvertrag als auch die Feststellung des baulichen Zustands von bestehenden Gebäude.

Beratung bei Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung

Ziel unserer Beratungstätigkeit ist die Optimierung Ihres technischen und wirtschaftlichen Aufwandes für die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung eines Objektes im Hinblick auf dessen Nutzung, Werthaltigkeit und Wertsteigerung. Wir klären für Sie erforderliche Maßnahmen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung, selbstverständlich auch baubegleitend während deren Umsetzung.

  • Modernisierung
    Verbesserung der Substanz baulicher und technischer Anlagen eines Gebäudes entsprechend der fortschreitenden Entwicklung technischer Standards und veränderter Nutzungserwartung.
  • Instandhaltung
    Erhaltung des Gebäudes durch laufende Reparaturen der sich durch Gebrauch oder alterungsbedingt verschlechternden oder abnutzenden Substanz.
  • Instandsetzung
    Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Gebäudezustands nach einer Schädigung der Gebäudesubstanz infolge von Abnutzung oder Reparaturrückstau.

Baubegleitung

Wir führen für Sie die Sichtung der technischen Vertrags- und Planungsunterlagen sowie die Feststellung und Protokollierung von Mängeln an der baulichen Anlage und von Gewerkeleistungen zu festgesetzten Zeitpunkten im Bauablauf durch.

Üblicherweise sind dies folgende Zeitpunkte:

  • nach Durchführung des Aushubs für den Keller oder das Fundament
  • nach Verlegung der Bewehrung (Bewehrungsabnahme) nach Fertigstellung der Gebäudeabdichtung und vor Verfüllen der Baugrube
  • nach Fertigstellung des Rohbaus (Rohbauabnahme, ggf. weitere Bewehrungsabnahmen)
  • vor Aufbringen des Innenputzes bzw. der Innenverkleidung und Deckenausfertigung
  • nach Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens (Endabnahme)

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt an Ihr Ziel. Jederzeit und zuverlässig.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie kostenfrei unter 0800 80 80 107.

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