http://www.bau-sach-verstand.de/clear.gifDie Höhe der Vergütung richtet sich nach den folgenden Stundenätzen und Nebenkosten zzgl. Auslagen:
(Die Honorarhöhe ist abhängig vom Umfang und der Komplexität der beauftragten Leistung)

Sachverständiger/Ingenieur 75,00 € bis 130,00 € (je nach Einsatzgebiet), Thermografie  169,00 € zzgl. Bericht, Architekt für Bauvorlage 69,00 €, Sachbearbeiter 59,00 €, technischer Zeichner 47,00 €.
Lichtbilder im Original 2,00 € , Abzug vom Original je Stück oder Seite  0,50 €,  Schreibgebühren  0,75 € je 1000 Zeichen, Auslagen, Porto etc. nach tatsächlichem Aufwand.

Lichtbilder im Original: 2,00 € , Abzug vom Original je Stück oder Seite: 0,50 €,  Schreibgebühren: 0,75 € je 1000 Zeichen, Auslagen, Porto etc. nach tatsächlichem Aufwand.

Die Honorare beziehen sich auf die Ausführung unserer auftragsgemäßen Leistung und unter der Voraussetzung, dass die Baustelle oder das Objekt den gültigen Richtlinien der BG Bau und den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften entspricht. 

Besondere und pauschale Honorarvereinbarungen beziehen sich auf die auftragsgemäße Grundleistung, angelehnt an die HOAI oder AHO. Leistungen zusätzlich zu dieser Grundleistung sowie Wartezeiten aufgrund nicht durch uns zu vertretender Ereignisse sind separat nach dem Zeitaufwand leistungsnah abzurechnen. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf  Abschlagszahlungen.

Leistungen zusätzlich zur Grundleistung sind:
An- und Abfahrten, Ortstermine, Abnahmen, Simulationen und Berechnungen, Ausführungsplanungen, Zeichnungen, Nachweise durch Brandversuche, Sprinkler- und Brandmeldeanlage- sowie  Entrauchungs-Konzepte und weitere.

Voraussetzung für eine pauschale Honorarvereinbarung ist die vollständige Lieferung der erforderlichen Bescheinigungen und Unterlagen für die vereinbarten Arbeiten.

Für die Auftragsbearbeitung werden objektbezogen folgende Unterlagen benötigt:

  • Digitale Grundriss-, Ansicht- und Schnittzeichnungen des Objektes  (Dateiformat: DWG/DXF oder PDF)
  • Kataster Angaben (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Lageplan mit Angabe der Hydranten (nicht amtlich, jedoch zustandsweisend)
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung, wenn möglich eine Kopie des Bauantrages
  • Angaben zur technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Klima, Lüftung, Sprinkler-, Meldeanlagen etc.)
  • bei Bestandsgebäuden das zugehörige Ur-Brandschutzkonzept oder Stellungnahme des Brandschutzingenieurs zum Gebäudezustand

 

Sollte keine Honorarvereinbarung getroffen worden sein, so werden die Leistungen nach dem JVEG  § 9 Honorargruppe 6  (Justiz, Vergütungs- und Entschädigungsgesetz) und den dort aufgeführten  Nebenkosten sowie die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand  abgerechnet.  Das JVEG kann unter http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html eingesehen werden.

Behördlich bestimmte Bescheinigungen werden erst nach vollständigem Ausgleich der Leistungsrechnung ausgestellt.

AHO – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.
HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Köln im Januar 2010

 

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