Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen der Heidelberg Sachverständige GmbH in Köln

1 . Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Auftrags, soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Sie werden mit der Bestätigung oder Ausführung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, wenn nicht binnen 3 Tage nach Zusendung der Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages den Bedingungen der Heidelberg Sachverständige GmbH
(im Folgenden Auftragnehmer oder Sachverständiger genannt) schriftlich widersprochen wird.
2. Auftragsannahme und Durchführung
2.1 Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind oder die Auslieferung der Leistung erfolgt ist. Das Einverständnis einer Speicherung der Auftragsdaten in elektronischer Form ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
2.2 Alle Ergänzungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.
2.3 Der Auftrag wird entsprechend den für einen Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.
2.4. Der Auftraggeber ermächtigt den Sachverständigen zur Einholung von Auskünften bei Beteiligten, Behörden oder Dritten und erteilt ihm hierfür, wenn erforderlich, eine gesonderte Vollmacht.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Besonders kostenintensive oder unvorhergesehene Untersuchungen stimmt der Sachverständige mit dem Auftraggeber vor der Durchführung ab.
3. Honorar, Kosten und Zahlungen
Die auf unserer Internetseite und in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen vom Auftragnehmer angegebenen Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich der Nebenkosten, Versand- und Reisekosten sowie der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Teilleistung gilt der zur Zeit der Leistungserfüllung gültige Verrechnungspreis. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Leistungsrechnung ohne jeden Abzug innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist zu zahlen. Bei Überziehung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vorfall seinem Kreditversicherer zu melden und seine Forderung zum Einzug weiterzugeben. Durch Zahlungsverzug anfallende Kosten, Gebühren und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen sind vom Auftraggeber zu zahlen. Schecks und bargeldlose Zahlungen werden nur zahlungshalber angenommen, evtl. entstehende Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers bzw. Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.
4. Lieferung, Lieferverzug, Leistungsverzug
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines Liefer- bzw. Leistungstermins, außer dieser ist verbindlich in schriftlicher Form bestätigt oder gegengezeichnet vereinbart worden. Unvorhergesehene Liefer-/Leistungshindernisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung bzw. Leistung durch Dritte etc.) berechtigen den Auftraggeber nicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen bzw. Teilleistungen gelten als zulässig vereinbart.
5. Versand, Empfang und Gefahrenübergang der auftragsgemäßen Leistung
Der Versand der Leistung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Bei Lieferung geht die Gefahr mit der Übergabe bzw. dem Erhalt der auftragsgemäßen Leistung auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versandweg kann der Sachverständige unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Eine Versicherung der Leistungen gegen Transportschäden bzw. Verlust erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
6. Eigentumsvorbehalt, Rechte der Weiterverwertung
Die Leistung wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf die Leistung während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht an Dritte weitergeben. Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
7. Gewährleistung, Mängel
7.1 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Tagen nach Zugang der Leistungsrechnung schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Leistung als abgenommen und der Gewährleistungsanspruch erlischt. Mängelanzeigen oder -rügen befreien nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Leistungsrechnung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Leistungsrechnung.
7.2 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur die Nacherfüllung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird diese nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (mindestens 8 Tage) nachgebessert oder schlägt die zweite Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Rückgängigmachung (Wandelung) des Auftrages/Vertrages oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.
8. Haftung
Soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Rechte und Pflichten des Auftragsgebers aus diesem Vertrag sind nur mit schriftlicher Anerkennung durch den Auftragnehmer an Dritte übertragbar. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 634a BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Datum der Leistungsrechnung bzw. dem Eingang der Leistung beim Auftraggeber. Bei Fehlen von vereinbarten Beschaffenheitsgarantien bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.
9. Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung für seine Tätigkeit abgeschlossen. Die Haftung wird nur in dem Maße übernommen, in dem die Eintrittspflicht von der Versicherung festgestellt wird. Mit Erteilung des Auftrages wird eine individuelle Haftungsbegrenzung vereinbart auf pauschal 2.0 Mio. EUR für Personenschäden,  300.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
10. Gerichtsstand/Schlussbemerkung 
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann handelt, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers die Klage zu erheben.
10.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäfts- und Auftragsbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regeln nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

Köln im Januar 2010

 

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